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Erben, Vererben und Schenken

Die Gestaltung notarieller Testamente, sei es als Einzeltestament, Ehegattentestament oder als Erbvertrag unter Lebenspartnern, bedarf jeweils einer eingehenden Analyse der persönlichen und familiären Ausgangssituation. Mit einer letztwilligen Verfügung wollen Sie entscheiden, was mit Ihrem Vermögen in Zukunft passiert.
Das Gesetz gibt die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge ganz überwiegend nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Nur durch Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.
Wie Sie Ihre Vorstellungen bestmöglich in Ihrem Sinne umsetzen können, dazu sind wir mit unserer Erfahrung für Sie da.
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