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Erben, Vererben und Schenken


Die Gestaltung notarieller Testamente, sei es als Einzeltestament, Ehegattentestament oder als Erbvertrag unter Lebenspartnern, bedarf jeweils einer eingehenden Analyse der persönlichen und familiären Ausgangssituation. Mit einer letztwilligen Verfügung wollen Sie entscheiden, was mit Ihrem Vermögen in Zukunft passiert. Hierzu lassen sich vielfältige rechtliche Mittel anwenden, die das deutsche Erbrecht bzw. Zivilrecht zur Verfügung stellt. 

Das Gesetz gibt die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.

 

Die Übertragung von Immobilien oder Unternehmen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge bzw. Unternehmensnachfolge ist ein Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbereiche, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit im Notariat regelmäßig befasst sind. Aspekte des Erbrechts, Immobilien-, Gesellschafts-, aber auch Familienrechts sind zu berücksichtigen und in einen stimmigen Einklang miteinander zu bringen, um ein allen Beteiligten möglichst gerecht werdendes Ergebnis zu erreichen. Einflüsse des Steuerrechts werden in Zusammenarbeit mit fachkundigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in die Prüfung einbezogen.
 

Seine neutrale Position und die regelmäßige Beschäftigung mit den maßgeblichen rechtlichen Fragestellungen ermöglicht es dem Notar, unterschiedliche Ziele und Interessen verschiedener Beteiligter (z.B. im Einklang mit einer besonderen familiären Situation) aufzugreifen und - auch im Sinne vorbeugender Streitvermeidung - einer rechtlichen Lösung zuzuführen. Letztlich dient der präzise vom Notar ausgearbeitete Vertrag der Vermeidung einer späteren streitigen Auseinandersetzung oder auch nur innerfamiliärer Unstimmigkeiten. Darüber hinaus bietet ein notarielles Testament gegenüber einem eigenhändigen Testament oftmals auch Kostenvorteile.
 

Darüber hinaus sind wir regelmäßig mit der Nachlassabwicklung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften befasst, insbesondere wenn Immobilien zur Erbmasse gehören. Hierzu gehört die Beantragung von Erbscheinen oder sonstigen Personenstandsurkunden und sodann die Vorbereitung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen.
 

Unsere Kanzlei unterstützt auch bei den immer häufiger anzutreffenden grenzüberschreitenden Nachlassabwicklungen. Hier sind besondere Kenntnisse über das Zusammenspiel verschiedener Rechtsordnungen und Verfahren gefragt.

 

Seit 2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden überdies in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet. Die Bundesnotarkammer sorgt als Registerbehörde dafür, dass die Urkunde ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann. Dadurch wird in besonderem Maße sichergestellt, dass der notariell festgelegte letzte Wille auch Geltung erlangt.

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