
Unternehmen
(Gesellschafts- und Handelsrecht)
Unternehmen benötigen regelmäßig rechtliche, insbesondere notarielle Unterstützung im Hinblick auf handels- oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bzw. bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Unsere Kanzlei begleitet Personen- und Kapitalgesellschaften über deren gesamten „Lebenszyklus“ in rechtlicher Hinsicht, d. h. bei
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der Gründung
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notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister
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der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen etc.
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Geschäftsanteilsübertragungen oder anderen Änderungen im Gesellschafterkreis (nicht zuletzt im Zuge einer möglichen Unternehmensnachfolge)
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Satzungsänderungen sowie Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung)
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Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
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dem Abschluss, Änderung oder Beendigung von Unternehmensverträgen
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sowie schließlich im Zuge der eventuellen Liquidation / Abwicklung der Gesellschaft.
Wir beraten bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für die angestrebte unternehmerische Tätigkeit. Je nach Entscheidung bereiten wir die für die Gesellschaftsgründung notwendigen Dokumente vor und kümmern uns um die Anmeldung und Eintragung beim Handelsregister.
In seiner bisher 18-jährigen anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwalt/ Notar Schäfer schwerpunktmäßig im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig sowie mit der Begleitung von Unternehmenstransaktionen (M&A) befasst - und zwar sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext.
Daher gehört zum Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei gerade auch die rechtliche Unterstützung der Gesellschafter oder deren Gesellschafter im Zuge der Umstrukturierung von Unternehmen oder Unternehmensgruppen sowie die Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Unternehmenstransaktionen jeglicher Art, zum Beispiel
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mittels Share Deal (Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen)
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mittels Asset Deal (Kauf oder Verkauf von Wirtschaftsgütern).