Vereine und Stiftungen

Wir unterstützen Vereine und Stiftungen in allen notariellen Angelegenheiten, die sich im Zuge der Vereins,- bzw. Stiftungstätigkeit ergeben können, d. h.
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bei der Gründung (durch Erarbeitung der Satzung und der Gründungsdokumente sowie durch die generellen Begleitung und Abwicklung des Gründungsvorgangs)
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im Fall von Vorstands- oder Satzungsänderungen (durch Anmeldung zum Vereinsregister und vorherigem Entwurf der gewünschten Beschlussfassungen)
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bei Beendigung eines Vereins oder einer Stiftung durch Liquidation und Abwicklung.
Darüber hinaus beraten wir Vereine auch zu sämtlichen allgemeinen und speziellen Fragen des Vereinsrechts, z.B. zu einer möglichen Überarbeitung der Vereinssatzung oder anderer Dokumenten für die Vereinstätigkeit.
Sollten Sie Fragen zur Vorbereitung oder Durchführung einer Mitgliederversammlung haben, können Sie sich ebenso jederzeit gern an uns wenden.
Gerne stehen wir auch Stiftungen rechtsberatend zur Seite, nicht zuletzt im Hinblick auf eine rechtskonforme Verwaltung des Stiftungskapitals sowie eine ordnungsgemäße Abwicklung des täglichen Geschäfts in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Stiftungssatzung.