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                          Vorsorge
Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung

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​​​Ein Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen.
 

Vorsorge sollten Sie treffen für solche Fälle, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst notwendige Entscheidungen zu treffen und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben, neben gesundheitlichen Problemen ggf. auch eine längere Ortsabwesenheit.

Der oder die nächste Verwandte bzw. die Ehegattin, der Ehegatte oder die Lebensgefährtin, der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden.

Zur Vorsorge und um zu vermeiden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden, bereiten wir für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

 

Typische Handlungsmittel sind die General- oder Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung.

Die Dokumente können notariell beurkundet werden.

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