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Immobilien 


Die Abwicklung von Rechtsgeschäften rund um die Immobilie ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Notariat. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Immobilienangelegenheiten, die sich in der täglichen Praxis ergeben können, z.B.
 

  • Verkauf oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen

  • Begründung von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten

  • Verkauf oder Kauf von Erbbaurechten

  • Bestellung oder Löschung von Finanzierungsgrundschulden oder sonstigen Rechten an Grundstücken

  • Kauf vom Bauträger.
     

Wir sorgen für eine rechtssichere und bei Bedarf sehr kurzfristige Umsetzung Ihrer Immobilienangelegenheiten in Zusammenarbeit mit Grundbuchamt, Banken, Finanzamt oder anderen Behörden.

Uns ist bewusst, dass der Kauf oder Verkauf einer Immobilie für viele Menschen ein finanziell (und ggf. auch emotional) sehr bedeutsames Geschäft sein kann. Deshalb ist eine sachgemäße Beratung und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrages besonders wichtig. Die Rolle des Notars besteht darin, als neutraler und unabhängiger Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.
 

Wir besprechen mit den Vertragsbeteiligten deren Zielvorstellungen und informieren sie über die Regelungsmöglichkeiten. Dabei werden beide Parteien unparteiisch beraten und umfassend über eventuelle Risiken und mögliche Alternativgestaltungen aufgeklärt. So ist gewährleistet, dass Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Notar achtet insbesondere darauf, dass die Vertragsparteien keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. Dadurch ist gewährleistet, dass einerseits die erwerbende Partei den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn ihr (lastenfreier) Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und andererseits die verkaufende Partei ihr Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben.
 

Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten vollständig vorgelesen. Über das Verlesen der Urkunde hinaus erläutert der Notar nochmals den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Erst wenn alle offenen Fragen beantwortet sind und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt wurden, wird der Vertrag unterzeichnet. Nach der Beurkundung sorgen wir für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags, insbesondere durch Einholung und Prüfung der Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb erforderlich sind.



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