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Erbengemeinschaft/ Erbschein

Wir sind auf die Nachlassabwicklung und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften spezialisiert, insbesondere wenn Immobilien Teil der Erbmasse sind. Zu unseren Dienstleistungen gehört die Beantragung von Erbscheinen sowie anderen Personenstandsurkunden. Darüber hinaus übernehmen wir die Vorbereitung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. 

Gerne erläutern wir Ihnen auch im Vorfeld, warum in vielen Fällen ein notarielles Testament nicht nur in der Abwicklung, sondern letztendlich auch hinsichtlich der Kosten häufig dem handschriftlichen Testament vorzuziehen ist. Nicht nur vermeidet es Streitigkeiten unter den Erben. 

Seit 2012 werden auch alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. So wird sichergestellt, dass die Urkunden ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann und der notariell beglaubigte letzte Wille zeitnah Geltung erlangt.

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