Erbfolge durch Testament/ Vermächtnis
Die Übertragung Ihrer Vermögenswerte kann bereits zu Lebzeiten durch Schenkung oder Überlassung erfolgen, oder Sie können durch ein Testament festlegen, was nach Ihrem Tod geschehen soll. Beide Ansätze bringen Vor- und Nachteile mit sich, und oft ist eine Kombination aus vorweggenommener Erbfolge und Testament die beste Lösung.
Unser Notariat unterstützt Sie dabei, die richtigen Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu wählen.
Die Übertragung von Immobilien oder Unternehmen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge bzw. Unternehmensnachfolge ist ein Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbereiche, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit im Notariat regelmäßig befasst sind.
Für steuerrechtliche Einflüsse bieten wir gerne die Zusammenarbeit mit fachkundigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an.