Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist an die behandelnden Ärzte gerichtet und beschreibt, wie Sie nach Ihrem Willen in bestimmten Lebenssituationen (z.B. wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich im fortgeschrittenen Sterbeprozess befinden) ärztlich behandelt und betreut werden möchten.
Eine Patientenverfügung bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung.
Allerdings stellen wir mit unserer notariellen Beratung sicher, dass die Formulierungen in der Patientenverfügung Ihren Willen tatsächlich wiedergeben. Anstelle allgemeiner Muster berücksichtigen wir dann Ihre konkrete Lebenssituation und stellen sicher, dass Ihre Vorstellungen rechtssicher formuliert sind.
Im Übrigen bestätigt der Notar durch seine Unterschrift, dass Sie bei Abfassung der Patientenverfügung nach seiner Bewertung geschäftsfähig waren.
Sie reduzieren auf diese Weise das Risiko, dass der Inhalt Ihrer Patientenverfügung in der Notsituation von Dritten infrage gestellt wird.