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Vorweggenommene Erbfolge

Entweder kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung Ihrer Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (vorweggenommene Erbfolge). Oder Sie können individuell durch z.B. Testament bestimmen,  was nach Ihrem Tode mit Ihrem Vermögen geschehen soll.

Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft.

Wir beraten Sie dabei, die für Sie richtigen Maßnahmen auf Basis der gesetzlichen Vorschriften zu treffen.

 

Die Übertragung von Immobilien oder Unternehmen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge bzw. Unternehmensnachfolge ist ein Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbereiche, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit im Notariat regelmäßig befasst sind.

Für steuerrechtliche Einflüsse bieten wir gerne die Zusammenarbeit mit fachkundigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an.

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